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Inklusion - Gemeinsames Lernen

Auf dem Weg zur Inklusion an der GGS am Krähenbüschken

 

Leitbild Miteinander leben - voneinander lernen

 

Zu unseren pädagogischen Leitzielen gehören die Wertschätzung und Förderung aller Schüler*innen gemäß ihrer jeweiligen individuellen Lernvoraussetzung und die Stärkung der individuellen Persönlichkeit.

 

Ein Schlüsselbegriff im Zusammenhang mit Heterogenität ist die Inklusion, die für alle allgemeinbildenden Schulen mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz seit 2013 gesetzlich verankert ist.

 

Dies besagt:

  • Schüler*innen mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf wird grundsätzlich ein Platz an einer wohnortnahen Regelschule angeboten.

  • dass das gleichberechtigte, selbstbestimmte gemeinsame Lernen aller Schüler*innen und die bestmögliche Förderung ihrer schulischen und sozialen Entwicklung ein Grundrecht ist.

 

Inklusive Bildung ist ein Versprechen mit hohem Anspruch und dementsprechend als ein Schulentwicklungsprozess zu verstehen. 

Sie muss durch maximale Professionalität geplant, evaluiert und entwickelt werden und erfordert die Unterstützung aller beteiligten Institutionen und Menschen.

Am Krähenbüschken hat Schulentwicklung einen hohen Stellenwert.  

Wir bleiben unserem Leitziel treu und entwickeln unsere pädagogischen Schwerpunkte mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen qualitativ fort. 

 

Unser Weg zur Inklusiven Schule hat konzeptionell, inhaltlich und personell bereits begonnen.

 

Konzeptionell:

Ein multiprofessionelles Team mit einem Lehrer für sonderpädagogische Unterstützung und zwei, sozialpädagogischen Fachkräften haben ein ausführliches Konzept erarbeitet, in dem Diagnose, Maßnahmen und Ziele des inklusiven Unterrichts am Krähenbüschken detailliert dargestellt werden. Es wird durch regelmäßigen Austausch mit dem Kollegium, evaluiert, um die Qualitätsstandards zu sichern und zu steigern. 

Außerdem nimmt die Schule an einem Arbeitskreis zum Gemeinsamen Lernen teil, der zusammen mit der Schulaufsicht die Standards der Inklusiven Bildung, insbesondere die Koordination bei Übergängen in die weiterführenden Schulen in den Blick nimmt und bei der Konzeption berücksichtigt. 

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Inhaltlich:

Seit 2013 werden in unserer Schule Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf gemeinsam unterrichtet und vom Schuleintritt bis zum Übergang zur weiterführenden Schule multiprofessionell begleitet und individuell gefördert. 

Wir bieten ein Umfeld für Gemeinsames Lernen mit multiprofessioneller, beratender Begleitung, um jedes Kind in seinen eigenen Stärken wertzuschätzen und zu unterstützen. 

 

Professionell:

Das Kollegium am Krähenbüschken arbeitet team- und prozessorientiert. Im Kollegium sind 19 Lehrer*Innen, ein Lehrer für sonderpädagogische Unterstützung, zwei sozialpädagogische Fachkräfte, eine Lehramtsanwärterin und 4 Vertretungslehrkräfte. 

Als Offene Ganztagsschule (OGS) arbeiten wir auch im Unterricht mit dem Erzieher*innenteam eng zusammen. 

Temporär sind Integrationshelfer mit im Unterricht. 

Wichtig ist uns auch der Austausch mit allen beteiligten Institutionen, wie Kindergarten, Schulaufsicht, SPZ, Förderschulen, weiterführenden Schulen sowie außerschulischen Beratungsstellen.

 

Gemeinsames Lernen am Krähenbüschken beginnt mit der Begrüßung.

„Ich bin dein/deine Lehrer*in und freue mich auf dich.“

Das Kind kennenzulernen und seine Persönlichkeit und die individuelle Lernausgangslage von Beginn an zu erkennen ist für uns wegweisend. 

Ziel ist es, Beobachtungen systematisch zu analysieren, um im Sinne der Prävention und Intervention mit der frühzeitigen Förderung - besonders der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf - schrittweise beginnen zu können.

Die Förderung und Diagnostik beginnt also bereits mit der Schulanmeldung und findet dann lernprozessbegleitend, intensiv in der Schuleingangsphase sowie regelmäßig während der gesamten Schulzeit statt. 

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Die Kinder:

  • Sonderpädagogische Unterstützungsschwerpunkte der Kinder können in den Bereichen Lernen, Sprache, soziale und emotionale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen und geistige Entwicklung liegen.

  • Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind während der gesamten Schulzeit Teil der Regelklasse und werden zielgleich oder zieldifferent (mit Individualzielen) unterrichtet. 

  • Beim Übergang vom Kindergarten in die Schule wird die Lernausgangslage aller Kinder mit und ohne sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf oder präventiv geförderte Schüler*innen erfasst. Im Anmeldegespräch und im Schulspiel werden Beobachtungen beschrieben und eingeschätzt.

  • Während der ersten Schulwochen begleiten und beobachten zusätzlich Lehrer für sonderpädagogische Unterstützung und sozialpädagogische Fachkräfte die Kinder im Unterricht und erfassen Förderbedarfe. 

  • Jedes Kind wird mit seinen Stärken und Förderbedarfen gesehen. Eltern, Klassenlehrer*innen, Sonderschullehrer entscheiden gemeinsam in welchen Bereichen und in welchem Rahmen individuelle Förderung des Kindes notwendig ist.

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Die Lernbegleiter:

  • In Doppelbesetzung arbeiten Klassenlehrer*innen, Lehrer für sonderpädagogische Unterstützung, sozialpädagogische Fachkräfte und Erzieher*innen in den ersten Schulwochen möglichst häufig zusammen.

  • Zusätzlich gibt es Förderkurse, die in einer Kleingruppe abgehalten werden (äußere Differenzierung) oder als Einzelförderung. 

  • Der Lehrer für sonderpädagogische Unterstützung unterstützt die Lehrer*innen bei der Planung individueller Hilfen für das Kind innerhalb des Unterrichts.

  • Sozialpädagogische Fachkräfte fördern ganzheitlich in förderschwerpunkt-basierten Kleingruppen für ein gestärktes Selbstkonzept und Selbstbewusstsein. 

  • Der/die Lehrer*in schaffen eine gute Lernumgebung in der Klasse, durch handlungsorientierten Unterricht und z.B. individuelles Material (innere Differenzierung).

  • Lehrer*innen und pädagogische Fachkräfte fördern in zusätzlichen Räumen mit strukturierten Lernmaterialien Basiskompetenzen.

  • Erzieher*innen und Lehrer*innenteam sowie sozialpädagogische Fachkräfte entwickeln individuelle Maßnahmen zum lebenspraktischen Lernen.

  • Eltern, Lehrer*innen, Lehrer für sonderpädagogische Unterstützung, sozialpädagogische Fachkräfte und außerschulische Berater tauschen sich in Hilfeplangesprächen regelmäßig aus.

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Die Individuelle Lernentwicklung:

  • Die Dokumentation der Lernentwicklung mit umfangreichen Unterrichtsbeobachtungen, standardisierten Diagnoseverfahren (HSP, Stolperwörtertest, ELFE, HRT), und Elterngesprächen sind transparent.

  • Ein individueller Förderplan ist die Grundlage der sonderpädagogischen Unterstützung und stellt sicher, dass die Förderung der Schüler*innen sowohl auf der Ebene der Entwicklungsbereiche als auch auf der Ebene der fachlich-inhaltlichen Förderung planvoll und mit allen Beteiligten abgesprochen und transparent ist.

  • Es findet ein regelmäßiger Austausch mit Klassenteam, Lehrer für sonderpädagogische Unterstützung und sozialpädagogischer Fachkraft über die individuellen Bedürfnisse für das erfolgreiche Weiterlernen statt. 

  • Wenn trotz Fördermaßnahmen auch im dritten Schulbesuchsjahr weitreichende Schwierigkeiten beim Lernen das Kind dauerhaft überfordern, stellen die Eltern zusammen mit dem Lehrer*innenteam einen formalen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs.

  • Der Fortbestand des festgestellten Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung wird jährlich überprüft und gegebenenfalls aufgehoben.

  • Die Förderung erfolgt für Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf im Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung innerhalb der Klasse zieldifferent mit Individualzielen, die sich nach den persönlichen Entwicklungsschritten bemessen.

  • Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zieldifferent unterrichtet werden, erhalten ein Berichtzeugnis und nehmen im neuen Schuljahr ohne Versetzung am Unterricht der nächsten Klasse teil. 

  • Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die zielgleich unterrichtet werden, erhalten im ersten Schuljahr ein Berichtzeugnis und ab dem Versetzungszeugnis nach Klasse 2 sowie in der Klasse 3 ein Zeugnis mit Noten. 

  • In Klasse 4 werden nur noch Noten vergeben. Für zielgleich geförderte  Schüler*innen gilt die Versetzungsordnung der Grundschule.

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