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"3G-Regel", Betreten des Schulgebäudes

Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,


ab sofort gilt beim Betreten des Schulhauses die "3G-Regel".

Das heißt, alle vollständig geimpften, genesenen oder getesteten (Bürgertest) Personen dürfen das Schulgebäude betreten.

Allen nicht getesteten Personen ist der Zutritt verboten.


Grundlage für diese Vorschrift ist die CoronaBetreuungsverordnung:


"§3 Teilnahme- und Zugangsbeschränkungen für schulische Gemeinschaftseinrichtungen, Schultestungen


(1) Am Unterricht und sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte (= geimpft oder genesen) oder getestete Personen teilnehmen. Anderen Personen ist das Betreten der Gebäude nur in Notfällen gestattet ..."


Wir gehen davon aus, dass Sie vor allem in Bring- und Abholsituationen diese Vorschrift verantwortungsvoll umsetzen und danach handeln. Unsere Erstklässler kennen sich ja jeden Tag besser im Schulhaus aus.


Vielen Dank an alle, die unsere Kinder und den Lernort Schule schützen,


im Namen des gesamten Teams,

Birte Kellermann


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