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Elterninformation: Präsenzunterricht ab 10.01.2022, Teststrategie

Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,


der Schulstart am 10. Januar 2022 erfolgt wie angekündigt im Präsenzunterricht.


„Vor allem durch das Zusammenwirken von Impfungen, Testungen und dem Tragen von Masken und der damit möglichen Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichtes kann es uns gelingen, negative Folgen der Pandemie gerade für die Schülerinnen und Schüler abzumildern.“ (Schulmail des MSB, 06.01.2022)


Für den Lernort Grundschule gibt es eine veränderte Teststrategie, das „optimierte Lolli-Testverfahren“:

Grundschulkinder sind verpflichtet, sich zweimal in der Woche in der Schule testen zu lassen. Die Testungen erfolgen als Klassenpool und als Einzelprobe, um so die Auflösung eines pos. Pools zu beschleunigen.


Montag, 10.01.2022: Alle Kinder unserer Schule werden getestet (Klassenpool und Einzelprobe (= „Rückstellprobe") Sollte der Klassenpool positiv sein, erfahren Sie es per Mail durch die Klassenlehrkraft. Das Labor wertet dann über Nacht die Einzelproben aus und informiert Sie direkt per Mail über das Ergebnis. Bei einem negativem Ergebnis dürfen Sie Ihr Kind mit dem entsprechenden Nachweis (Ausdruck der Labormail) am Dienstag, 11.01.2022 wieder in die Schule schicken. Gerne können Sie die Klassenlehrkraft auch per Mail (Screenshot des neg. Nachweises) informieren. An diesem Tag rechnen wir aufgrund des hohen Testaufkommens mit einer sehr verzögerten Übermittlung der Ergebnisse. Checken Sie am besten am Dienstagmorgen erst Ihre Mails. Wenn Sie weder vom Labor noch von der Klassenlehrkraft eine Nachricht vorfinden, erwarten wir Ihr Kind zum Unterricht.


Mittwoch, 12.01.2022: Die Flexklassen werden getestet (Klassenpool und Einzelprobe (= „Rückstellprobe“). Bitte Mails checken.


Donnerstag, 13.01.2022: Die Oberstufe wird getestet (Klassenpool und Einzelprobe (= „Rückstellprobe“). Bitte Mails checken.


Die neue Coronabetreuungsverordnung sieht vor, dass sich zunächst alle Kinder, unabhängig vom Impfstatus, testen lassen müssen.


Genesene Kinder dürfen in den ersten acht Wochen nach ihrer Rückkehr aus der Quarantäne nicht am Lolli-Testverfahren teilnehmen. „Sie sind deshalb in diesem Zeitraum von der Testpflicht in der Schule befreit. Hintergrund für diese Regelung ist, dass bei Genesenen eine längere Zeit noch Viruspartikel nachgewiesen werden können und in diesen Einzelfällen der hoch sensitive PCR-Test immer noch zu einem positiven Pool- und Einzeltest führen kann.“ (Schulmail des MSB, 06.01.2022)


Bitte informieren Sie umgehend die Klassenlehrkraft Ihres Kindes, ob Ihr Kind in den letzten 8 Wochen eine Covid-Infektion durchgemacht hat. So können falsch positive Klassenpools vermieden werden. Danke!


In den weiteren Wochen werden die Kinder der Flex immer montags und mittwochs und die Kinder der Oberstufe immer dienstags und donnerstags getestet.


„Nehmen Schülerinnen und Schüler nicht an den Schultestungen teil, müssen sie, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen, zu dem Zeitpunkt der vorgesehenen Schultestung einen Nachweis über einen negativen Bürgertest vorlegen.“ (Schulmail des MSB, 06.01.2022)


Wenn Ihr Kind krank ist und dadurch die Schultestung verpasst, bitten wir Sie, uns einen negativen Bürgertest vorzulegen. Wenn Ihr Kind länger krank ist, reicht es, wenn Sie am Tag des Schulbesuchs einen negativen Bürgertest vom Vortag vorlegen können.


Testungen des gesamten Teams (Lehrer- und Betreuungsteam):

Mittlerweile müssen sich auch Immunisierte (= vollständig geimpfte, geboosterte oder genesene Personen) dreimal in der Woche mit einem Antigen-Selbsttest testen lassen.

Für Nicht-Immunisierte gilt die tägliche Testpflicht.


Zusammenfassend heißt das:

  • Ihr Mail-Postfach sollte funktionsfähig sein und Mails empfangen können. Ggf. muss das Postfach geleert werden.

  • Checken Sie immer morgens -bevor Sie Ihr Kind in die Schule schicken- die Mails:

Flex= Dienstagmorgen und Donnerstagmorgen,

Oberstufe = Mittwochmorgen und Freitagmorgen (+ 11.01.2022 anstelle vom 12.01.2022)

  • Wenn Ihr Kind aufgrund einer Erkrankung die Schultestung verpasst, benötigen wir einen neg. Bürgertest.

  • Wenn Ihr Kind in den letzten 8 Wochen eine Covid-Infektion durchgemacht hat, informieren Sie bitte umgehend die Klassenlehrkraft. Ihr Kind ist dann von der Testpflicht befreit.

Drücken wir uns alle die Daumen, dass unser Lernort am Strippchens Hof 20 nach wie vor ein sicherer Ort ist.

Ich wünsche es vor allem Ihren Kindern und uns Erwachsenen – ob Eltern oder Teammitgliedern – von ganzem Herzen.


Es grüßt Sie,

Birte Kellermann


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