Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,
ich bin in den letzten Tagen vermehrt nach Schülerausweisen als Testnachweis gefragt worden.
In der CoronaSchutzverordnung vom 23.08.2021 steht unter § 4 (5) folgendes:
„…Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Immunisierungs- und Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schülerinnen und Schüler und benötigen weder einen Immunisierungs- oder Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. …“
So war es ja auch schon in den Medien zu lesen. Das heißt, dass Ihr Grundschulkind dort wo die
"3 G-Regel" greift, automatisch als getestet gilt.
Wenn Sie ganz sicher gehen wollen, können wir aber weiterhin auch die schriftlichen Nachweise ausstellen. Erkundigen Sie sich am besten bei den entsprechenden Sportvereinen, Ausflugszielen, ...!
Es grüßt Sie,
Birte Kellermann
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