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Informationen zur vorzeitigen Einschulung

 

1. Was ist zu tun, wenn Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen wollen?

Kinder, die nach dem 30.09.2015 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten in die Schule aufgenommen werden unter der Voraussetzung, dass sie schulfähig sind. Möchten Sie Ihr Kind vorzeitig einschulen, kommen Sie bitte an einem der beiden Anmeldetage, am 06./ 07.10.2020 in die Schule (vereinbaren Sie vorher einen Termin) und bringen Sie Ihr Stammbuch mit. Ihr Kind durchläuft dann die Anmeldung wie die Regelkinder an diesem Tag. Anschließend erfolgen Gespräche mit den Erzieherinnen sowie ein weiteres Schulspiel in der Woche vor den Osterferien 2021. Erst dann treffen wir nach Rücksprache mit Ihnen gemeinsam die Entscheidung der Aufnahme.

 

Die Schulfähigkeit (s. auch Punkt 4) der vorzeitig angemeldeten Kinder wird vor der Einschulung durch die persönliche Beobachtung des Kindes durch die Schulleitung festgestellt.

 

Kinder, die nicht zweifelsfrei als schulfähig anzusehen sind, werden nicht in die Schule aufgenommen.

 

Über die Aufnahme entscheidet der Schulleiter/die Schulleiterin der Grundschule.

 

Vor der Entscheidung werden die Erziehungsberechtigten gehört.

 

2. Ihr Kind wird schulärztlich untersucht:

Die schulärztliche Untersuchung umfasst die Feststellung des körperlichen Entwicklungsstandes und die Beurteilung der allgemeinen, gesundheitlichen bedingten Leistungsfähigkeit.

 

Für den Untersuchungstermin erhalten Sie eine besondere Einladung durch das Gesundheitsamt.

 

Die Ergebnisse der schulärztlichen Untersuchung sind bei der Aufnahmeentscheidung der Schulleitung zu berücksichtigen.

 

Das schulärztliche Gutachten wird sich besonders der Problematik der vorzeitigen Einschulung widmen. Wenn ein Kind bei einer vorzeitigen Einschulung zum Zeitpunkt der Untersuchung das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist eine besonders sorgfältige Überprüfung notwendig. Hier kann es angebracht sein, die Untersuchung erst kurz vor Beginn der Sommerferien durchzuführen.

 

3. Wie wird die Schulfähigkeit Ihres Kindes festgestellt?

Die Schulfähigkeit umfasst die körperliche, geistige und soziale Reife eines Kindes. Das ein Kind im vierten oder fünften Lebensjahr schon über gewisse kognitive Fähigkeiten verfügt (z. B. schon in der Lage ist zu lesen, Buchstaben oder einzelne Worte zu schreiben oder Rechenaufgaben zu lösen) kann auf eine besondere Begabung hinweisen, reicht aber allein nicht aus, um einen schulischen Erfolg zu gewährleisten.

 

Die Schulleitung wird deshalb vor allem feststellen, ob ein Kind im emotionalen Bereich und in seinem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt ist.

 

Um Erkenntnisse über diese Entwicklung zu erhalten, bieten sich Beobachtungen des Kindes im Kindergarten und im Rahmen eines Schulspiels an. Das Schulspiel für die Antragskinder findet im März 2021 an unserer Schule statt. Dazu wird Ihr Kind von uns per Post eingeladen. Die Ergebnisse werden Ihnen dann in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt.

 

Zudem ist es wichtig, die Erzieherinnen Ihres Kindes in die Entscheidung mit einzubeziehen. Hier ist es hilfreich, wenn die Erziehungsberechtigten vorab den Kindergarten zur Auskunft gegenüber der Schulleitung berechtigen. Gerne führen wir auch ein gemeinsames Gespräch mit Ihnen, dem Kindergarten und der Schule.

 

3.1 Körperliche Voraussetzungen der Schulfähigkeit:

Der allgemeine Gesundheitszustand eines vorzeitig angemeldeten Kindes sollte den Anforderungen eines regelmäßigen Schulbesuchs entsprechen. Von der Körpergröße und dem Körpergewicht her sollte ein Kind in der Lage sein, seinen Tornister mit den nötigsten Utensilien selbst zu tragen. Vorteilhaft ist es, den Schularzt/die Schulärztin von der Schweigepflicht zu entbinden, so dass die Schulleitung über die körperliche Entwicklung eines Kindes Rücksprache halten kann.

 

Die grob- und feinmotorische Entwicklung muss der eines etwa sechsjährigen Kindes entsprechen, weil eine gewisse Koordinationsfähigkeit unerlässliche Voraussetzung für das Erlernen des Lesens und Schreiben ist.

 

Das Kind sollte in der Lage sein, einen Stift schreibgerecht zu halten und mit der Schere einfache Formen auszuschneiden. Die sensomotorische Entwicklung und das Wahrnehmungsvermögen sollten soweit vorangeschritten sein, dass einfache Formen erkannt und malend nachvollzogen werden können.

 

3.2 Geistige Voraussetzungen der Schulfähigkeit:

Die aktiven und passiven sprachlichen Fähigkeiten sollten einem etwa sechsjährigen Kind vergleichbar entwickelt sein:

Ein vorzeitig angemeldetes Kind sollte auch folgerichtig, in vollständigen Sätzen erzählen und auf Fragen inhaltsbezogen antworten sowie einen einfachen kurzen, kindgemäßen Text verstehen und wiedergeben können. Gestalterfassung und akustische Wahrnehmungsfähigkeit sollten ausreichend entwickelt sein, ein Kind sollte Symbole unterscheiden, Laute und Töne wiedererkennen und gesprochene Wörter bildlichen Darstellungen und Handlungen zuordnen können. Eine eher sachliche Einstellung zu Vorgängen in seiner Umwelt ist ebenso wichtig wie die Fähigkeit, diese Umwelt bewusst wahrzunehmen und seine Erfahrungen wiederzugeben.

 

Einfache Gedächtnisleistungen sind notwendig: ein Kind sollte sich an kurzfristig zurückliegende Ereignisse erinnern, diese wiedergeben und bildhafte Darstellungen wiedererkennen können, auch wenn es sich zwischendurch mit anderen Dingen beschäftigt hat.

 

Die Anstrengungsbereitschaft sollte ausreichend entwickelt sein: ein Kind sollte sich auf ein Spiel oder auf eine Aufgabenstellung einlassen und zielgerichtet agieren können. Konzentrationsfähigkeit und Ausdauer sollten ebenso vorhanden sein wie Fähigkeit, sich auch über einen längeren Zeitraum mit einem Spiel oder einer Aufgabe beschäftigen zu können. Auf Rückschläge sollte ein Kind angemessen reagieren können und sich dadurch nicht entmutigen lassen, sondern bereit sein, mit oder ohne Hilfe einen neuen Anfang zu wagen.

 

Ein vorzeitig angemeldetes Kind sollte über eine gewisse Selbständigkeit verfügen und sich problemlos für einen Schulvormittag von seinen Eltern trennen können. In Konfliktsituationen sollte es seine Bedürfnisse und Meinung vertreten können und sich durch im Unterricht neu auftretende Situationen nicht nachhaltig verunsichern lassen.

 

Seine Arbeit und sein Material sollte es selbst organisieren, auch ohne permanente Zuwendung durch eine erwachsene Person seine Aufgaben durchführen und ggf. auch mal abwarten können.

 

Kontaktfähigkeit und die Bereitschaft, von sich aus Kontakte zu Kindern  und Erwachsenen aufzunehmen, sind genauso wichtig wie die Fähigkeit, sich in Gruppen einzufügen und zurechtfinden zu können.

 

 

Wenn alle diese Voraussetzungen gegeben sind und die Schulleitung über den Antrag auf vorzeitige Aufnahme in die Schule positiv entscheidet, wird Ihr Kind nach den Sommerferien in die Schule aufgenommen und damit schulpflichtig.

 

Zur ausführlichen Beratung stehen Ihnen die Schulleitung, Frau Kellermann und Frau Adelhütte zur Verfügung.

 

Darüber hinaus empfiehlt es sich, die Frage der vorzeitigen Anmeldung mit dem Kindergarten/-hort und dem/der behandelnden Kinderarzt/ärztin ausführlich zu besprechen.

 

Die Entscheidung, ob ein Antragskind ab August 2021 die Schule besucht, wird nach der Rückmeldung des Gesundheitsamtes und dem Schulspiel getroffen (in der Regel spätestens April 2020) und den Eltern mitgeteilt.

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