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Elterninformation: Selbsttests an Schulen

Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,


heute haben die Schulen in NRW eine weitere Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung erhalten.

Zentrales Anliegen der Mail sind : SELBSTTESTS für Schülerinnen und Schüler


Die heutige Mail richtet sich zunächst an Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen. In einer anderen Mail des MSB (11.03.2021) wurde schon angekündigt, dass

die Grundschulen mit diesem Instrument, der Pandemie zu begegenen und symptomlose Infektionen aufzudecken, voraussichtlich erst nach den Osterferien beginnen.


Sehen Sie meine Mail daher nur als "Zwischenstand" in der Sache "Selbsttests", nicht wissend, was nach den Osterferien sein wird.


Rahmenvorgaben (Stand 15.03.2021):

- Jedes Kind erhält einmal pro Woche die Gelegenheit einen Selbsttest durchzuführen. Die Testung ist freiwillig.

https://www.schulministerium.nrw/selbsttests


- Dieser Selbsttest wird morgens in der Schule durchgeführt, die Lehrkräfte beaufsichtigen den Test. Idealweise erfolgt die Testung an den Tagen, an denen eine Doppelbesetzung im Klassenraum ist. Lehrkräfte dürfen keine Abstriche etc. vornehmen, die Lehrkraft liest das Ergebenis ab, leitet an und beaufsichtigt. Die Handhabung der Tests muss daher so einfach sein, dass sie von der jeweiligen Altersgruppe komplett alleine durchgeführt werden kann.

Auf der Homepage des Bildungsministeriums ist eine Anleitung des entsprechenden Testherstellers Roche hinterlegt:


https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/


- Bei einem positiven Selbsttest in der Schule wird ein PCR-Test (mit Laboranalyse) in der Verantwortung der Eltern beim Arzt/Diagnosezentrum nachgereicht. Selbsttests haben eine deutlich höhere Fehlerquote. Das positive Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, es stellt einen begründeten Verdachtsfall dar.


- Selbst wenn alle Kinder einer Lerngruppe am Testtag einen negativen Selbsttest haben, hebt diese Tatsache die Maßnahmen des Infektionsschutzes (Maske tragen, Abstand halten,Hände waschen,...) nicht auf.


- Mit allen Testergebnissen wird vertraulich umgegangen.


Sobald ich weitere Informationen für den Grundschulbereich habe, werde ich Sie informieren. Mir ist es hier ausgesprochen wichtig, Sie vollumfassend bzgl. der Testsituation und der Durchführung der Tests zu informieren.


Denkbar wäre auch, dass man im Rahmen einer Videokonferenz mit der Klassenlehrkraft eine Art "Trockentest" in Ihrem Beisein durchführt und Sie Ihr Kind unter Hilfe der Klassenlehrkraft "anleiten". Nach Informationen des Herstellers (s.o.) muss das Kind sich das Stäbchen in die Nasenlöcher einführen, aber nur im vorderen Nasenbereich, auf gar keinen Fall so tief wie bei dem PCR-Test oder einem Schnelltest (Umgangssprachlich heißt das: Ihre Kinder dürfen im Klassenverband unter Anleitung einmal mit einem Stäbchen "popeln").

Sollten Sie nach weiter folgenden Informationen dennoch unsicher sein, können Sie natürlich einer Testung widersprechen.


Warten wir, wie die Situation am 12. April 2021, nach den Osterferien, aussehen wird.


Neben den Maßnahmen des Infektionsschutzes (Hygiene, Maske, Abstand, Lüften), der Testung des Teams (immer montags und donnerstags) und dem Impfen des Personals haben Schulen mit den Selbsttests die Möglichkeit, den Lernort Schule noch sicherer zu machen. Durch die Selbsttests können symptomlose Infektionen aufgedeckt und eine rasche Verbreitung kann schnell gestoppt werden.


Rückfragen beantworten wir gerne.


Beste Grüße,


Birte Kellermann


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