Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,
die Landesregierung hat -wie bereits angekündigt- beschlossen, die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen mit Beginn der zweiten Schulwoche nach den Herbstferien aufzuheben.
Konkret bedeutet dies ab dem 02.11.2021:
"- Die Coronabetreuungsverordnung wird ab 2. November 2021 für Schülerinnen und Schüler keine Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen mehr vorsehen, solange die Schülerinnen und Schüler in Klassen- oder Kursräumen auf festen Sitzplätzen sitzen.
- Die Maskenpflicht entfällt auch bei der Betreuung im Rahmen von Ganztags- und Betreuungsangeboten, beispielsweise in Offenen Ganztagsschulen, für die Schülerinnen und Schüler, wenn sie an einem festen Platz sitzen, etwa beim Basteln oder bei Einzelaktivitäten.
(Die Dokumentation der Spielsituationen und der möglichen Sitznachbarn ist hier sehr schwierig. Inwieweit wir diese Maskenbefreiung umsetzen können, ist fraglich. Im Detail muss hierzu der genaue Wortlaut der neuen CoronaBetreuungsverordnung analysiert werden. -Anmerkung Birte Kellermann-)
- Das Tragen von Masken auf freiwilliger Basis ist weiterhin zulässig.
- Befinden sich die Schülerinnen und Schüler nicht an einem festen Sitzplatz, suchen sie ihn auf oder verlassen sie ihn, besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.
- Für Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
...
- Im Außenbereich der Schule besteht auch weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht." (Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung, 28.10.2021)
Die Aufhebung der Maskenpflicht unter den oben genannten bestimmten Voraussetzungen (fester Sitzplatz auf der Grundlage einer dokumentierten Sitzordnung) hat aber Konsequenzen für Quarantäneentscheidungen. Es wird nicht mehr nur das einzelne infizierte Kind in Quarantäne geschickt, sondern auch die Sitznachbarn.
"Tritt in einem Klassen- oder Kursverband ein Infektionsfall auf, ist die Quarantäne von Schülerinnen und Schülern ab sofort in der Regel auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin oder den unmittelbaren Sitznachbar zu beschränken. Vollständig
geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von der Quarantäneanordnung weiterhin ausgenommen.
...
Des Weiteren gelten die bekannten Regelungen zur sogenannten „Freitestung" von engen Kontaktpersonen fort. Dies bedeutet, dass die Quarantäne der Schülerinnen und Schüler frühestens am fünften Tag der Quarantäne durch einen negativen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen-Schnelltest vorzeitig beendet werden kann. Bei
einem negativen Testergebnis nehmen die Schülerinnen und Schüler sofort wieder am Unterricht teil." (Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung, 28.10.2021)
Liebe Eltern,
bislang hat das allgemeine Infektionsgeschehen nicht in unseren Schulalltag eingegriffen. Alle Klassenpools waren negativ, das heißt aber nicht, dass wir nicht infizierte Schulkinder hatten und haben. Es war immer das umsichtige, verantwortungsvolle Verhalten der Eltern, die mit Selbsttests und einem genauen Blick auf die Erkältungssymptome oder Infektionen im Bekannten- und Freundeskreis mögliche Infektionen selbst aufgedeckt und ihre Kinder gar nicht erst in die Schule geschickt haben. So blieb ganzen Klassen die Nachtestung, das Warten auf Testergebnisse, ... erspart.
Von ganzem Herzen möchte ich allen Eltern danken, die bei einem noch so kleinen Verdacht, umsichtig und verantwortungsvoll agieren.
Ich denke, dass dieser verantwortungsvolle Umgang im Zusammenhang mit der erweiterten Quarantäneverordnung im Sinne aller Schulkinder und deren Eltern ist.
In diesem Sinn: Haben Sie zu Hause immer ein paar Selbsttests griffbereit, die Sie bei Verdachtsmomenten - auch wenn Ihr Kind keine Symptome hat- anwenden können. Vielleicht gelingt es uns so, die Infektion nicht in die Schule zu tragen.
Wenn Ihr Kind erkältet ist, informieren Sie bitte die Klassenlehrkraft darüber und versichern Sie ihr, dass der angewendetet Selbsttest negativ war. Dann ist Ihr Kind herzlich willkommen im Unterricht. Kinder mit Erkältungssymptomen, bei denen die Klassenlehrkraft nicht Bescheid weiß, lassen wir umgehend abholen. Vielen Dank für Ihr Mitwirken.
Es grüßt Sie ganz herzlich,
Birte Kellermann
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