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Ende der Maskenpflicht auf dem Schulhof

Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,


wie man gestern schon den Medien entnehmen konnte, soll die Maskenpflicht auf den Schulhöfen ab kommenden Montag aufgehoben werden.


Heute wurden auch die Schulen offiziell vom Ministerium darüber informiert:


"Ab Montag, 21. Juni 2021, gelten die folgenden Regelungen:


Die Maskenpflicht entfällt im gesamten Außenbereich der Schulen,

insbesondere auf Schul- und Pausenhöfen sowie auf Sportanlagen.


Innerhalb von Gebäuden, also in Klassen- und Kursräumen, in

Sporthallen, auf Fluren und sonstigen Verkehrsflächen sowie den

übrigen Schulräumen besteht die Maskenpflicht weiter.


Es bleibt allerdings jeder Schülerin und jedem Schüler sowie allen in

Schule tätigen Personen unbenommen, im Außenbereich freiwillig eine

Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Freiwilligkeit, auch im Außenbereich

eine Maske zu tragen, bedingt, dass es für die Schulen weder eine

infektionsschutzrechtliche noch eine schulrechtliche Handhabe gegenüber

einzelnen Mitgliedern der Schulgemeinde gibt, verbindlich das Tragen

einer Maske durchzusetzen.


Alle übrigen Hygienemaßnahmen (z.B. Handhygiene, Durchlüftung von

Klassenräumen) gelten fort. Auch die Pflicht zur Testung zweimal in der

Woche bleibt bestehen." (Schulmail des Ministerium für Schule und Bildung, 17.06.2021)


Es grüßt Sie von Herzen,

kommen Sie heute gut durch die Hitze des heutigen Tages,


Birte Kellermann




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