Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,
mittlerweile ist die Coronabetreuungsverordnung in der Fassung ab dem 14.02.2021 veröffentlicht:
Anbei die wichtigsten Informationen zum Infektionsschutz und zu den Hygienevorgaben, die sich für den Grundschulbereichtrotz der nicht vorhersehbaren Folgen der Mutationen nicht wesentlich veränderthaben:
Erwachsene:
Lehrkräfte und das pädagogische Personal müssen medizinische Masken tragen.
Die Lehrkraft darf die Maske während der Unterrichtssituation nur unter Abstandswahrung von
1, 50 m absetzen.
Eltern, Handwerker, ... müssen "mindestens Alltagsmasken" tragen.
Das Schulhaus darf nur betreten werden, wenn die schulischen Belange es erfordern.
Kinder:
Kinder dürfen im Klassenraum innerhalb ihres Kontaktkreises die Masken abnehmen.
Im Wechselmodell werden die Kinder mit großen Abstand zueinander sitzen. Es gibt im Unterricht eine feste Sitzordnung.
Auf Fluren, Toiletten und in Hofpausen gilt Maskenpflicht (Alltagsmasken).
Betreuungskinder dürfen im Rahmen ihres Kontaktkreises in den Betreuungsräumen oder auf definierten Spielbereichen auf dem Schulhof innerhalb ihres Kontaktkreises die Masken abnehmen.
Klassenraum/Betreuungsraum:
Der Raum wird alle 20 Minuten gelüftet. In allen Räumen gibt es ein Waschbecken mit Seife und Einmalhandtüchern.
Luftfilter werden weder in der Coronabetreuungsverordnung noch in der Mail des Ministeriums für Schule und Bildung genannt.
Fachunterricht:
Im Sportunterricht in der Turnhalle müssen Masken getragen werden. Der Sportunterricht soll, wann immer es vom Wetter her möglich ist, im Freien stattfinden. Achten Sie bitte auf entsprechende warme Kleidung. Der Schwimmunterricht für den Jahrgang 4 findet noch nicht statt, stattdessen haben die Kinder an diesem Tag Bewegungsstunden an der frischen Luft.
Eine Bitte an die Flex-Familien:
Ich empfehle den Kindern im klassenübergreifenden Englischunterricht im Jahrgang 1 und 2 (Kontaktkreis bestehend aus zwei Klassen/Kindergruppen) dringend das Tragen von Masken.
Natürlich sitzen die Kinder im Wechselunterricht auch hier in einem großen Abstand zueinander. So hoffe ich, dass mit Abstand und Maske wir möglicherweise eine Chance haben, dass nicht alle Kinder im Falle einer Infektion sich in Quarantäne begeben müssen. Genaues kann ich hier aber nicht versprechen, da über die Quarantäne das Gesundheitsamt entscheidet.Aber so wären die Kontakte im Wechselunterricht für Nicht-Betreuungskinder sehr gering (12 - 14 Kinder).
Ich habe die Woche über abgewartet, ob es noch ergänzende Vorgaben des Ministeriums aufgrund der verstärkten Ausbreitung der Mutationen gibt. Dem ist anscheinend nicht so.
Daher haben wir folgende weiterführende Gedanken:
Die Lehrkräfte und pädagogischen MitarbeiterInnen werden sich umfänglich mit FFP2 -Masken schützen.
Wir werden durch engmaschige Tests auf mögliche symptomlose Infektionen getestet.
Wir werden unser Agieren im Klassenraum modifizieren und auf enge Sitzkreise, Gesprächsrunden verzichten.
Wir bitten Sie, liebe Eltern nur in wirklich wichtigen Situationen das Schulhaus zu betreten und dann bitten wir um das Tragen von FFP2 -Masken. Vieles lässt sich auch alternativ klären.
Wir bitten darum, morgens die Kinder nicht mehr ins Schulhaus zu begleiten.
In Abholsiuationen bitten wir um Abstandswahrung und darum, den Gruppenraum nicht zu betreten, sondern sich nur durch ein "Klopfen" bemerkbar zu machen. Die pädagogischen Kräfte schicken Ihr Kind dann raus.
Es gibt unterschiedlichste Argumente für oder gegen das Tragen von Masken von Kindern in Unterrichts- oder Betreuungssituationen. An einigen Mülheimer Grundschulen gibt es Schulkonferenzbeschlüsse, die Kinder zu einem dauerhaften Tragen von Masken verpflichten.
Wir, das Team der GGS am Krähenbüschken, möchten uns für ein MaskenGEBOT (Alltagsmasken) im Unterricht und in den Betreuungssituationen bei Kindern aussprechen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Herzlichst
Birte Kellermann
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