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Weitere Informationen zum Schulstart, 17.08.2021

Liebe Eltern der GGS am Krähenbüschken,


das Ministerium für Schule und Bildung hat heute weitere, ergänzende Informationen zum Schuljahresbeginn an die Schule gemailt. Gerne möchte ich Sie darüber informieren:


- Der Präsenzunterricht wird inzidenzunabhängig gewährleistet.


- Am Unterricht und sonstigen Bildungsangeboten sowie allen anderen Zusammenkünften in Schulgebäuden dürfen nur immunisierte (= vollständiger Impfschutz oder genesen) oder getestete Personen teilnehmen (Coronabetreuungsverordnung §3 (1)).


- Wenn bei Schulmitwirkungsgremien (Klassenpflegschaftsabend, Schulpflegschaft, Schulkonferenz) nur immunisierte (geimpft oder genesen) Personen zusammenkommen, kann von der Maskenpflicht abgesehen werden.


Quarantäne:

- "Bei einem Infektionsfall in der Klasse gelten die direkten Sitznachbarinnen und Sitznachbarn der infizierten Person (davor, dahinter, rechts, links) wegen der räumlichen Nähe sowie das Lehrpersonal, das in engem Kontakt mit der infizierten Person stand, zunächst als 'enge Kontaktpersonen'. Diese Personen haben sich auf Anordnung vorerst in eine 14 tägige Quarantäne zu begeben."

...

- Im Falle eines positiven PCR-Pool-Testergebnisses (Lolli-Test) oder eines positiven Corona-Selbsttests bei Schultestungen erfolgt umgehend eine Absonderung der betroffenen Personen bis zum Erhalt eines negativen Ergebnisses durch einen individuellen PCR-Test. Liegt ein solches Ergebnis vor, ist für diese Personen eine Teilnahme am Präsenzunterricht, sonstigen verpflichtenden Schulveranstaltungen oder an Betreuungsangeboten wieder möglich, sofern sie durch das Gesundheitsamt nicht als „enge Kontaktperson" eingestuft werden.


- Nach den aktuellen Empfehlungen des RKI sind vollständig geimpfte symptomlose Kontaktpersonen (Lehrkräfte, päd. Personal) von Quarantäneregelungen ausgenommen."

(Schulmail MSB, 17.08.2021)


Ich kann Ihnen allerdings nicht sagen, wie Quarantäne-Regelungen ( "enge Kontaktperson") für die Ganztagskinder und die Kinder der "Kleinen Krähen" umgesetzt werden. Hier bewegen sich die Kinder ja frei im Gruppenraum und eine Sitzplatzverfolgung ist nicht möglich. Es kann gut sein, dass das Gesundheitsamt MH hier dann die ganze Betreuungsgruppe als "Kontaktperson" identifiziert. Ich habe mich mit dieser Frage aber schon an das Schulamt MH gewandt, um hier nähere Informationen zu erhalten, damit wir dann auch den möglichen Distanzunterricht in der Quarantäne-Zeit vorbereiten können.


Ebenso bin ich gerade im Austausch mit dem Schulamt, inwieweit Schülerausweise nun als Testnachweise genutzt werden können. Aktuell haben wir im Schulsekretariat keine Vordrucke. (Oft benötigt man den Schülerausweis erst an der weiterführenden Schule, der dann im Rahmen des Bustickets erforderlich ist.) Testnachweise stellen wir aktuell noch mit einem schriftlichen Nachweis auf Elternanfrage aus.


Sobald ich mehr weiß, informiere ich Sie.


Herzlichst

Birte Kellermann


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